- Radwanderreise
weitere Bilder anzeigen weitere Bilder ausblenden
-
Neu im Programm
-
3% Frühbucherrabatt
Istrien Sternfahrt
Standort Porec
8-tägige Radwanderreise ab € 589,–
Ein Star an der Adria: Die Halbinsel Istrien wird Sie voll und ganz in ihren Bann ziehen. Hat sie doch alles, was Radlerherzen höher schlagen lässt. Herrliche Küstenstraßen, die Ihnen schier endlose Ausblicke auf die blitzblaue Adria gewähren ...
Jetzt 3% Frühbucherrabatt* sichern!
Die Zeit ist reif: Buchen Sie JETZT Ihre PEDALO Lieblingsradreise(n) 2021 und kassieren Sie bis zu 8% Rabatt. Da lohnt es sich, schnell zu sein!
- 3% Frühbucherrabatt* erhalten Sie, wenn Sie sich jetzt Ihre PEDALO Radreise(n) 2021 sichern.
- 5% Gruppenrabatt* gibt's obendrauf, wenn Sie eine Gruppe von mindestens sechs Personen sind. Da sind in Summe bis zu 8% Kombirabatt für Sie drin.
Den Frühbucherrabatt* gewähren wir, bis auf wenige Ausnahmen, auf Radreisen aus dem PEDALO Reiseprogramm 2021. Weitere Infos zu den PEDALO Rabatten finden Sie hier.
*) Rabatte: Die Rabatte beziehen sich immer auf den Reisegrundpreis. Dies ist der Preis pro Person im gebuchten Zimmer bzw. in der gebuchten Kabine. Der Rabatt gilt nicht für Zusatzleistungen (z. B. Halbpension, Mieträder, etc.) sowie bei Buchungen über Dritte (z. B. Reisebüros).
Gratis-Storno bis 28 Tage vor Reiseantritt
Dank angepasster Stornobedingungen zeitig PEDALO Traumradreise sichern, lang vorfreuen & Stornosorgen hintenanstellen. Denn diese Reise können Sie bis 28 Tage vor Reiseantritt:
- kostenlos stornieren (auch ohne Angabe von Gründen),
- oder wahlweise kostenfrei auf einen anderen Termin und/oder ein anderes Reiseziel umbuchen,
- mit 100% gesetzlicher Kundengeldabsicherung,
- und Geld-zurück-Garantie bei Storno.
Überblick
Ein Star an der Adria
Die Halbinsel Istrien wird Sie voll und ganz in ihren Bann ziehen. Hat sie doch alles, was Radlerherzen höher schlagen lässt. Herrliche Küstenstraßen, die Ihnen schier endlose Ausblicke auf die blitzblaue Adria gewähren ebenso wie - bei dieser Standortreise besonders gut zur Geltung gebracht - im Hinterland einmalig vielseitige Natur.
Sie rollen über Hügel und durch Täler, durchqueren weitläufige Wälder, statten den Inseln vor der Küste einen Besuch ab und machen Rast in schönen alten Ortschaften. Und jeden Abend heißt Sie Ihr Quartier in Porec, der bedeutendsten Stadt an der Westküste aufs Neue herzlich Willkommen!
Reise-Highlights
- Ausfahrten nach Rovinj und Pula vervollständigen mit Porec das glorreiche istrische Dreigestirn.
- Prickelnde Anstiege und rauschende Abfahrten sorgen für emotionale Höhenflüge.
- Dank inkludierter Transfers sind selbst weiter landeinwärts gelegene Istrien-Geheimtipps schnell erreicht.
- Praktisch auf dem Weg liegende bekannte Badeorte locken zwischendurch zu einem Sprung ins Meer.
Auf einen Blick
- Individuelle Einzelreisen
- 8 Tage
7 Nächte - Standortreise
- Meer, Inseln und Küsten
- Neue Reisen
Gelegenheitsradler
Die Radetappen verlaufen großteils auf verkehrsarmen Nebenstraßen im hügeligen Hinterland Istriens, kurze Abschnitte auch direkt an der Küste.
Reiseverlauf
Istrien Sternfahrt
von Porec nach Porec
8-tägige Standortreise
- ca. 270 km
Tag 1:
Anreise nach Porec (in Eigenregie)
Individuelle Anreise zum Hotel in Porec. Ein Besuch der Euphrasius-Basilika, welche von der UNESCO in das Weltkulturerbe aufgenommen wurde, bietet sich für den Anreisetag an.
Tag 2:
Rundfahrt Porec
- ca. 35 km
Der erste Radtag führt Sie auf Erkundungstour durch das Hinterland von Porec. Zuerst geht es entlang der Küste zum Badeort Santa Marina di Vabriga und anschließend nach Vabriga. Nun verlassen Sie die Küste und radeln ins Landesinnere nach Visnjan und zurück nach Porec.
Tag 3:
Naturschutzgebiet Limski-Kanal
- ca. 40 km
Der heutige Radtag führt Sie von Porec zum berühmten fjordähnlichen Limski-Kanal mit seinem blau schimmernden Wasser. Heute ist der Limski-Kanal Naturschutzgebiet und am Ufer des Fjords wurden Muschel- und Austernzuchten angelegt. Durch das Landesinnere geht es dann gemütlich zurück nach Porec.
Tag 4:
Groznjan & Novigrad
- ca. 55 km
Nach einem kurzen Transfer erreichen Sie das Künstlerdorf Groznjan. Heute ist Groznjan Treffpunkt für Musiker aus aller Welt. Im Sommer finden hier klassische Konzerte junger Musiker statt. »Jazz is Back« lautet der Titel des Musikfestivals, das in der zweiten Julihälfte stattfindet und für alle Jazzfans ein Muss ist. Auf die Bildende Kunst ausgerichtet ist das Ende September stattfindende Künstlertreffen Ex Tempore.
Von Groznjan radeln Sie über Buje bergab zur Adria-Küste und dieser entlang bis nach Novigrad (ital. Cittanova). Diese kleine mittelalterliche Stadt, umgeben von einer Festungsmauer, liegt an der Mündung des Mirna. Auf dem Rückweg kommen Sie an der Grotte »Jama Baredine«, einer Tropfsteinhöhle, vorbei, bevor Sie wieder Porec erreichen.
Tag 5:
Motovun & Mirna-Tal
- ca. 45 km
Nach einem kurzen Transfer in das Hinterland von Porec ist der erste Halt entlang der Strecke Motovun, ein ehemals wichtiger strategischer Punkt der Venezianer, uneinnehmbar auf der Kuppe eines steilen Hügels gelegen. Die mittelalterliche Stadt lässt sich komplett umrunden und bietet herrliche Ausblicke auf die umliegende Hügellandschaft, das Meer und besonders das Mirna-Tal.
Auf der Parenzana geht es dann nach Vizinada, von wo aus Sie noch einmal einen Blick auf das eindrucksvolle Motovun werfen können, bevor Sie durch das Hinterland zurück nach Porec radeln.
Tag 6:
Von Porec nach Rovinj
- ca. 55 km
Die heutige Etappe führt Sie von Porec nach Rovinj, einer der schönsten Städte Istriens. Vom Adriatischen Meer umgeben, grüßt Sie von weitem der hochaufragende Glockenturm der Euphemia-Kirche, die am höchsten Platz von Rovinj steht.
Wer möchte, kann noch einen kurzen Abstecher nach Zlatni rat (auch Goldenes Kap genannt) radeln, einer ins Meer ragenden Halbinsel, auf der sich eine unter Naturschutz gestellte Parkanlage befindet. Am Nachmittag findet der Rücktransfer nach Porec statt.
Tag 7:
Brijuni-Inseln & Pula
- ca. 40 km
Nach einem kurzen Transfer nach Kanfanar radeln Sie durch ausgedehnte Wälder nach Pula. In Fazana haben Sie die Möglichkeit, mit einem der vielen Boote einen Ausflug zu den Brijuni-Inseln zu unternehmen.
Weiter geht es dann nach Pula, der größten Stadt Istriens. Sie ist vor allem für die antiken Sehenswürdigkeiten wie das Amphitheater bekannt. Am Abend Rücktransfer nach Porec.
Tag 8:
Abreise von Porec (in Eigenregie)
Individuelle Abreise oder Möglichkeit zur Verlängerung.
Termine
Anreisetermine
Jeden Mittwoch und Samstag vom 03.04. bis 28.07.2021 sowie
jeden Mittwoch und Samstag vom 25.08. bis 06.11.2021
Ab 5 Personen Sondertermine möglich; hier Wunschtermin anfragen
PEDALO Reisekalender
Leistungen
Inklusiv-Leistungen
- 7 x Übernachtung nationales 4*Niveau
- 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- Transfers laut Programm
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- detaillierte Radkarte mit Routeninfos in Deutsch und Englisch
- ausführliche Reiseunterlagen je Zimmer in Deutsch und Englisch
- persönliche Begrüßung und Infogespräch in Deutsch und Englisch
- 7-Tage Servicehotline in Deutsch und Englisch
Zusatznächte
- in Porec (Standort) im Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 69,-
- Alle Preise und Infos zu den buchbaren Zusatznächten finden Sie im Reiter Preise.
Unterkunft
Hotel, 4*Niveau
Die Unterbringung erfolgt in einem sorgfältig ausgewählten Hotel des landestypischen 4*Niveaus.
- Doppelzimmer / ÜF ab € 589,-
- Einzelzimmer / ÜF ab € 759,-
Fahrräder
Mieträder
- 21-Gang Damen-Tourenrad: € 79,-
- 21-Gang Herren-Tourenrad: € 79,-
Wenn Sie Ihren eigenen Drahtesel lieber im heimischen Stall lassen möchten, kein Problem! Leihen Sie sich einfach ein solides und bestens gewartetes Tourenrad. Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Sie erhalten ein leicht laufendes und reisetaugliches Tourenrad mit einer 21-Gang-Kettenschaltung mit Freilauf und zwei gut dosierbaren Felgenbremsen (V-Brakes) mit ordentlich Bremskraft. Sie sind auf 28-Zoll-Laufrädern mit stabilen Speichen und robusten Alu-Hohlkammerfelgen unterwegs. Der in Höhe und Neigung leicht justierbare Gelsattel und der verstellbare Lenker ermöglichen eine bequeme Sitzposition.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger und Schutzblechen komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, eine Lenkertasche mit Kartenfach, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Sie können auch ein 7-Gang Unisex-Tourenrad mit Rücktrittbremse und tiefem Einstieg buchen. Wir werden versuchen, Ihren Mietradwunsch zu erfüllen. Jedoch kann es vorkommen, dass wir aufgund der beschränkten Anzahl Ihrem Wunsch nicht nachkommen können. Wir bitten Sie in diesem Fall um Ihr Verständnis. Danke!
Miet-E-Bike
- Unisex-Elektrorad: € 169,-
Wer gern Neues ausprobiert und/oder lieber möglichst kräfteschonend unterwegs sein möchte, der sollte ein Elektrorad mieten. Denn noch nie war es einfacher, so schwungvoll und mit einem Lächeln auf den Lippen durch die Lande zu gleiten.
Dank E-Bike, welches hybrid mit Elektromotor und eigener Muskelkraft betrieben wird, lassen sich Steigungen und anstrengende Abschnitte spielend bewältigen. Ganz ohne zu treten kommen Sie uns aber nicht weg. Der Elektromotor unterstützt großzügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tretvergnügens.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Eigenes Rad
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen, so machen es immer mehr unserer Kunden. Denn das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten seines Besitzers und Nutzers zugeschnitten und angepasst. Und genau dieses Rad möchte man natürlich auch auf seiner Radreise mit dabei haben.
Als Equipment empfehlen wir eine Lenkertasche mit Kartenfach, eine Gepäcktasche für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss. Ach ja, das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Was die Wahl des Rades betrifft, gilt das Spaß-Prinzip. Geradelt wird mit allem, das die Freude auf Touren bringt. Kein Rad wird diskriminiert, weder das stromgedopte E-Bike, das gemütliche Hollandrad, das flotte Trekkingbike noch der stolze Sport-Tourer.
An-/Abreise
Eigenanreise
Dass das Anreisen schöner ist, als das Abreisen, hat wohl Allgemeingültigkeit. Dass die An- und Abreise zum jeweiligen Start- bzw. Zielort in Eigenregie erfolgt, und diese somit nicht im Reisepreis inkludiert ist, schreiben wir lieber nieder.
PKW-Anreise
- Parken in Porec: gemäß Tarif
Je nach gebuchter Unterkunft stehen Ihnen in Porec verschiedene kostenpflichtige Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Flug-Anreise
Flughafen: Triest (TRS) oder Pula (PUY)
Wir empfehlen die Fluganreise nach Triest oder Pula.
- Transfer Flughafen Pula - Porec und retour, pro Person: auf Anfrage
Jeden Mittwoch und Samstag verkehren Shuttlebusse zwischen Porec und dem Flughafen Pula. Der Preis variiert je nach zu transportierenden Personen und eigenen Rädern. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
- Reservierung erforderlich.
Hinweise zur Flugbuchung
- Damit Sie in den Genuss von günstigen Flügen kommen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Flug so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung bzw. sobald die Durchführung Ihrer Radreise garantiert ist. Danke!
- Für jedes Reiseziel die passenden Flüge finden Sie bei unserem
Partner opodo.de.
- Bitte beachten Sie, dass die Flugbuchung über
opodo.de in keinerlei Form in Verbindung mit PEDALO steht.
- Mehr Infos zu Flugbuchungen über opodo.de finden Sie hier.
Infos
Keine Mindestteilnehmerzahl
- Die Durchführung dieser Radreise ist von der Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl unabhängig. Der von Ihnen gebuchte Termin kann daher nicht auf Grund mangelnder Teilnehmer abgesagt werden.
- Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen
Reiseveranstalter
FUNActive Tours GmbH, Von-Kurz-Straße 25, 39039 Niederdorf, Italien
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die PEDALO Touristik GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB)
Reisebedingungen (AGB)
Reisebedingungen der FUNActive Tours GmbH, mit Sitz in I-39039 Niederdorf (BZ), Von-Kurz-Straße 25, MwSt. Nr. IT02622710214, Verwaltungsbüro in I-39034 Toblach (BZ), Bahnhofstraße 3, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, Eintrag VWV Nr. BZ - 192386, Gesellschaftskapital 20.000,- Euro - zur Gänze eingezahlt, E-Mail-Adresse: office@funactive.info, Tel.: 0039 0474 771210, in Person des gesetzlichen Vertreters, Herrn Freddy Mair (im Folgenden »Reiseveranstalter«);
1. Vertragsgegenstand
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Reisepaketen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden, der ausdrücklich erklärt, dass er den Vertragsabschluss für Zwecke tätigt, die nicht seiner gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (im Folgenden »Reisende« genannt).
2. Rechtsquellen
2.1. Der Verkauf von Reisepaketen, die sowohl im Inland als auch im Ausland zu erbringende Leistungen zum Gegenstand haben, wird von folgenden Rechtsquellen geregelt:
a) Kap. I, Titel VI (Art. 32 bis 51 und nachfolgende Änderungen) des GvD. Nr. 79/2011 (im Folgenden »Tourismuskodex« genannt);
b) Gesetz Nr. 1084/1977, mit welchem das Internationale Abkommen zum Reisevertrag (CCV) vom 23.04.1970 ratifiziert worden ist, gemäß Art. 3, Abs. 2 des Tourismuskodex und nur soweit anwendbar.
3. Der Begriff »Reisepaket«
3.1. Gemäß Art. 34 des Tourismuskodex haben die Reisepakete die Reisen, die Urlaubsaufenthalte, die All-Inclusive-Angebote, die Kreuzfahrten zum Gegenstand, die sich aus der Zusammenstellung von mindestens zwei der nachfolgend aufgeführten Bestandteile ergeben, welche zu einem Pauschalpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden:
a) Beförderung;
b) Unterbringung;
c) Reiseleistungen, welche nicht als Nebenleistungen zur Beförderung oder zur Unterbringung gemäß Art. 36 des Tourismuskodex zu betrachten sind und einen wesentlichen Bestandteil des Reisepakets ausmachen, um das Erholungsbedürfnis des Reisenden zu befriedigen.
4. Definitionen
4.1. Zum Zwecke der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man unter:
a) »Reiseveranstalter«: jene Person, die sich im eigenen Namen und gegen Pauschalentgelt dazu verpflichtet, Dritten Reisepakete zu erbringen, indem sie die Zusammenstellung der im vorgehenden Art. 3 genannten Reiseleistungen verwirklicht, oder dem Reisenden - auch durch ein Fernkommunikationsmittel - die Möglichkeit anbietet, diese Zusammenstellung selbstständig zu verwirklichen und zu kaufen;
b) »Vermittler«: jene Person, die Reisepakete - auch nicht beruflich und ohne Gewinnabsicht - verkauft oder sich dazu verpflichtet, Dritten diese im Sinne des vorgehenden Art. 3 zu erbringen, welche gegen ein Pauschalentgelt realisiert werden, bzw. einzelne Reiseleistungen zu erbringen;
c) »Reisende«: der Käufer, der Übernehmer eines Reisepakets oder jede andere, eventuell zu benennende Person, in deren Namen sich die Hauptvertragspartei zum Erwerb eines Reisepakets verpflichtet, ohne selbst eine Vergütung zu erhalten, vorausgesetzt, dass die benannte Person alle zur Nutzung der Leistung erforderlichen Bedingungen erfüllt.
5. Informationspflicht und technisches Beiblatt
5.1. Der Reiseveranstalter hat die Pflicht, im Katalog oder auf dem Programm außerhalb des Katalogs, ein technisches Beiblatt zu erstellen, welches folgende Elemente enthält:
a) Organisation: FUNActive Tours GmbH, mit Sitz in I-39039 Niederdorf (BZ), Von-Kurz- Straße 25, MwSt. Nr. IT02622710214, Verwaltungsbüro in I-39034 Toblach (BZ), Bahnhofstraße 3, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, Eintrag VWV Nr. BZ - 192386, Gesellschaftskapital 20.000,- Euro - zur Gänze eingezahlt, E-Mail-Adresse: office@funactive.info, Tel.: 0039 0474 771210, in Person des gesetzlichen Vertreters, Herrn Freddy Mair.
b) Bewilligung des Landesrates für Fremdenverkehr Nr. 36.1/HH/KW73.04/464395 vom 31.08.2012 gemäß LG Nr. 3/2002.
c) Haftpflichtversicherung Nr. 1/75910/319/110581671 abgeschlossen mit der Versicherungsgesellschaft UnipolSai Assicurazioni S.p.A.
d) Der Katalog oder das Programm außerhalb des Katalogs sind für den angegebenen Zeitraum gültig.
e) Die Parameter und die Kriterien für die Anpassung des Reisepreises sind im Art. 8 der vorliegenden AGB angegeben.
f) Die Modalitäten und Bedingungen für die Ersetzung von Reisenden werden vom Art. 12 der vorliegenden AGB geregelt.
g) Das Unternehmen FunActive TOURS GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass bestimmte Verarbeitungen personenbezogener Daten, die bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen anfallen, gemäß Artikel 26 der DS-GVO gemeinsam erfolgen können. Legen zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung fest, so sind sie gemeinsam Verantwortliche. Sie legen in einer Vereinbarung in transparenter Form fest, wer von ihnen welche Verpflichtung gemäß dieser Verordnung erfüllt, insbesondere was die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Person angeht. Das wesentliche der Vereinbarung wird der betroffenen Person auf der Internetseite zur Verfügung gestellt.
5.2. Beim Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter die Fluggäste über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens gemäß Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 und über ihre eventuelle Aufnahme in die von der Verordnung vorgesehene schwarze Liste unterrichten.
6. Buchungen und Vertragsabschluss
6.1. Die Buchungsanfrage muss mittels eines eigens vorgesehenen Formulars erfolgen, welches auch elektronisches Format haben kann, wobei der Reisende dieses Formular in all seinen Teilen ausfüllen und unterzeichnen muss und davon eine Kopie erhält. Die Annahme der Buchung gilt erst dann als ordnungsgemäß erfolgt, mit daraus folgendem Vertragsabschluss, wenn der Reisende vom Reiseveranstalter eine entsprechende Bestätigung - auch auf elektronischem Weg - erhält.
6.2. Die Buchungsbestätigung beinhaltet folgende Elemente: Gruppen- oder Kundennamen, Ankunftsdatum und Abreisedatum, Zahl und Art der reservierten Zimmer, Beschreibung der Paketleistung, sowie Inhalt und Art der gebuchten Leistungen, Beschreibung der Unterbringung, Preise, Zuschläge und Reduzierungen.
6.3. Der Reisende akzeptiert die vorliegenden Reisebedingungen und erkennt diese auch im Namen und im Auftrag der mitgenannten Teilnehmer verbindlich an.
6.4. Der Reiseveranstalter teilt dem Reisenden rechtzeitig vor Reiseantritt die Angaben zum Reisepaket mit, welche nicht in den vertraglichen Unterlagen, in den Informationsbroschüren bzw. in jeder anderen schriftlichen Mitteilung enthalten sind, in Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Art. 37, Abs. 2 des Tourismuskodex.
6.5. Gemäß Art. 32, Abs. 2 Tourismuskodex, wird der Reiseveranstalter im Falle von mittels Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenen Verträgen dem Reisenden schriftlich mitteilen, dass kein Widerrufsrecht im Sinne der Artikel 64 und ff. des Konsumentenschutzkodex (GvD. Nr. 206 von 2005) besteht.
6.6. Alle Preise verstehen sich in Euro oder der angegebenen Währung und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nebenvereinbarungen und Änderungen des abgeschlossenen Reisevertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters.
6.7. Zum Zwecke der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden dem Reisenden die entsprechenden Mitteilungen an die bei der Buchung von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse gesendet. Solche Mitteilungen gelten als vom Reisenden gekannt, wenn sie an die oben genannte E-Mail- Adresse ordnungsgemäß gesendet werden.
7. Zahlungen
7.1. Nach Vertragsabschluss muss der Reisende 20 (zwanzig) Prozent des gesamten Reisepreises als Anzahlung überweisen, wobei die Rechtsfolgen gemäß Art. 1385 des Zivilgesetzbuches nicht eintreten, wenn der Reisende wegen einem späteren, von ihm nicht zu vertretenden Ereignis zurücktritt, wenn der Rücktritt durch die schwerwiegende Nichterfüllung des Vertragspartners gerechtfertigt ist, bzw. wenn der Reiseveranstalter den Vertrag aufgrund von höherer Gewalt oder Nichterreichung der Mindestteilnehmeranzahl nicht erfüllt.
7.2. Die Restzahlung in Höhe von 80 (achtzig) Prozent des Reisepreises erfolgt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung spätestens 30 (dreißig) Tage vor Reiseantritt. Bei Anmeldungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
7.3. Sämtliche Zahlungen erfolgen per Kreditkarte über unsere Homepage oder per Banküberweisung auf folgendes Konto: Bankverbindung: Raiffeisenkasse Niederdorf, Hans-Wassermann-Str. 4, I-39039 Niederdorf Tel.: 0039 0474 745 134, ABI: 08302 - CAB: 59100, Kontokorrent: 0300031020, IBAN: IT58M0830259100000300031020, SWIFT: RZSBIT2B - BIC: RZSB IT 21023.
7.4. Nach erfolgter Überweisung bitten wir den Reisenden, die Kopie des Überweisungsbelegs im PDF-Format per E-Mail (office@funactive.info) zu senden. Eventuelle Kosten, die durch die Banküberweisung entstehen, verstehen sich zu Lasten des Reisenden.
7.5. Nach Zahlungseingang werden dem Reisenden bis spätestens 2 (zwei) Wochen vor Reiseantritt die notwendigen Reiseunterlagen per E-Mail zugesandt.
7.6. Nach erfolgter Buchungsbestätigung, wird für jede eventuelle Änderung der Reservierung auf Verlangen des Reisenden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,00 verrechnet.
7.7. Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungs- und/oder Mitteilungsmodalitäten - soweit dies nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist -, behält sich der Reiseveranstalter unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz vor, den Vertrag gemäß Art. 1456 des Ital. Zivilgesetzbuchs mittels schriftlicher sofort und fristlos aufzulösen.
8. Preis
8.1. Der Preis des Reisepakets ist unter Bezugnahme auf die Angaben auf der Website, im Katalog oder im Programm außerhalb des Katalogs sowie auf eventuelle später erfolgte Aktualisierungen derselben, im Vertrag festgelegt und kann nur bis zu 20 (zwanzig) Tage vor Reiseantritt und nur unter folgenden Voraussetzungen geändert werden:
a) Änderungen von Transportkosten, einschließlich der Treibstoffkosten;
b) Änderungen von Gebühren und Abgaben, wie Landungs-, Einschiffungs- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und auf Flughäfen;
c) Änderung der für das betreffende Reisepaket angewendeten Wechselkurse.
8.2. Für diese Änderungen wird auf die oben genannten Preise und Wechselkurse, die am Tag der Veröffentlichung des Programms geltend sind, der im Katalog angegeben ist, oder auf das in den eventuellen oben genannten Aktualisierungen angegebene Datum, Bezug genommen.
8.3. Die Preiserhöhung darf in keinem Fall 8 (acht) Prozent des ursprünglichen Preises überschreiten.
8.4. Wenn sich der Reisepreis um mehr als 8 (acht) Prozent erhöht, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, wobei das Recht auf Rückerstattung der bereits an den Reiseveranstalter gezahlten Beträge bestehen bleibt.
9. Änderungen des Reisepakets vor Reiseantritt
9.1. Für den Fall, dass der Reiseveranstalter vor Reiseantritt die Notwendigkeit haben sollte, einzelne oder mehrere Bestimmungen des Reisevertrages wesentlich zu ändern, teilt er dies dem Reisenden unverzüglich und schriftlich mit, unter Angabe der Änderungsart und der damit verbundenen Preisänderung im Sinne des Art. 8.
9.2. Sollte der Reisende diese Änderung nicht annehmen, kann er vom Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zurücktreten, wobei ihm die Rechte gemäß Art. 42 des Tourismuskodex zustehen.
9.3. Der Reisende muss seine Entscheidung spätestens innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen.
10. Änderungen des Reisepakets nach Reiseantritt
10.1. Kann nach der Abreise ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden, muss der Reiseveranstalter angemessene Alternativleistungen für die Weiterführung der geplanten Reise ohne zusätzliche Kosten zu Lasten des Reisenden ausarbeiten oder dem Reisenden die Preisdifferenz zwischen den vertraglich vorgesehenen und den tatsächlich erbrachten Leistungen rückerstatten.
10.2. Kann keine Alternativleistung erbracht werden, oder werden diese vom Reisenden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, wird der Reiseveranstalter dem Reisenden ein gleichwertiges Verkehrsmittel ohne Preisaufschlag für die Rückreise zum Ort des Reisebeginns oder zu einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort zur Verfügung stellen. In diesem Fall, ersetzt der Reiseveranstalter den Reisenden die Differenz zwischen den Kosten der vertraglich vorgesehenen Leistungen und den bis zur vorzeitigen Abreise tatsächlich durchgeführten Leistungen.
11. Rechte des Reisenden im Fall des Rücktritts oder der Stornierung des Reisepakets
11.1. Falls der Reisende von seinem Rücktrittsrecht in den von den vorgehenden Art. 8 und 9 vorgesehenen Fällen Gebrauch macht, sowie im Fall einer Stornierung des Reisepakets vor Reiseantritt aus irgendeinem Grund, ausgenommen ein Eigenverschulden des Reisenden, hat er gemäß Art. 42 Tourismuskodex alternativ folgende Rechte:
a) auf Nutzung eines anderen Reisepakets von gleichwertiger oder höherer Qualität - ohne Aufpreis - oder eines qualitativ minderwertigeres Reisepakets bei vorheriger Rückerstattung des Differenzbetrages;
b) auf Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen ab Rücktritt oder Stornierung.
11.2. Dem Reisenden, der - ausgenommen die in Art. 8 und 9 angeführten Fälle - vom Vertrag zurücktritt, werden die individuellen Verwaltungskosten, der eventuelle Betrag für Versicherungsleistungen oder weitere schon in Anspruch genommene Dienstleistungen, die beim Vertragsabschluss fällig waren, in Rechnung gestellt. Folgende Rücktrittsgebühren werden verrechnet:
- a) Rücktritt bis 28 Tage vor Reisebeginn: 20% des gesamten Reisepreises;
- b) Rücktritt zwischen 27 und 14 Tage vor Reisebeginn: 30% des gesamten Reisepreises;
- c) Rücktritt zwischen 13 und 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des gesamten Reisepreises;
- d) Rücktritt zwischen 7 und 4 Tage vor Reisebeginn: 70% des gesamten Reisepreises;
- e) Rücktritt ab 3 Tage vor Reisebeginn oder »No-Show« (Nichtantritt der Reise): 90% des gesamten Reisepreises;
- f) Abbruch der bereits angetretenen Reise: 100% des gesamten Reisepreises.
12. Vertragsabtretung - Vertragsänderung auf Wunsch des Reisenden
12.1. Der Reisende kann sich in den aus dem Vertrag entstehenden Beziehungen durch eine dritte Person ersetzen lassen, vorausgesetzt dass:
a) diese dritte Person alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen erfüllt;
b) der Reisende dem Reiseveranstalter oder dem Vermittler spätestens innerhalb von 7 Tagen vor Reiseantritt schriftlich mitteilt, dass er nicht in der Lage ist, das Reisepaket zu verwenden, sowie die Daten der dritten Person angibt.
12.2. Der Reisende und der Dritte sind gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Preises, sowie der eventuell aus der Abtretung entstehenden Kosten, verantwortlich.
12.3. Für eventuelle Anfragen des Reisenden betreffend die Änderung des Reisevertrages (auch in Form einer Änderung des Anreisedatum, der Dauer, Übertragung aufgrund Wechsels in der Person des Reiseteilnehmers, etc.) bis 28 Tage vor Reiseantritt, die nicht in der Sphäre des Reiseveranstalters liegt, werden Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,00 pro Buchungsvorgang berechnet. Danach gelten die Stornobedingungen laut Punkt 11 der vorliegenden AGB. Eine solche Umbuchung kann nur nach Maßgabe der Möglichkeiten im Einzelfall erfolgen; der Reisende hat hierauf keinen Anspruch. Eine Umbuchung durch den Reisenden auf eine andere Tour ist nur in Form eines Stornos (lt. Stornobedingungen Punkt 11 AGB) und anschließender Neubuchung möglich.
13. Reduktionen für Kinder im Elternzimmer und Halbpension
13.1. Die Ermäßigung für das dritte und vierte Bett im Zimmer gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder bei 2 vollzahlenden Personen pro Zimmer. Die Ermäßigung gilt nur für den angegebenen Paketpreis inklusive Frühstück und kann nicht für Zusatzleistungen und Aufpreise angewandt werden.
- Preisnachlass für Kinder von 0 bis 5,99 Jahren, mit ÜF (Konsumationen extra): 100%
- Preisnachlass für Kinder von 6 bis 11,99 Jahren, mit ÜF: 50%
- Preisnachlass für Kinder von 12 bis 14,99 Jahren, mit ÜF: 25%
- Ermäßigung für Zusatzbetten im Doppelzimmer für Kinder ab 15 Jahren und für Erwachsene: 10%
13.2. Halbpension kann - bei jenen Touren wo die Möglichkeit einer Reservierung für Halbpension besteht - für Kinder ab 6 Jahren gebucht werden. Eventuelle Abendessen und sonstige Konsumationen von Kindern unter 6 Jahren werden vom Reisenden direkt vor Ort bestellt und bezahlt.
14. Pflichten des Reisenden
14.1. Der Reisende, sowie jene Personen, die vom Reisenden für die Teilnahme an der Reise angemeldet wurden, müssen einen gültigen Reisepass oder ein anderes für alle zu bereisenden Staaten gültiges Reisedokument sowie allenfalls erforderliche Aufenthalts- und Transitvisa, sowie ärztliche Zeugnisse mitführen und sich bei Reiseantritt vergewissern, sämtliche notwendigen Impfzertifikate und Behandlungsscheine zu besitzen.
14.2. Die Reisenden müssen ferner die Regeln normaler Vorsicht und Sorgfalt sowie die in den Bestimmungsländern der Reise gültigen spezifischen Regeln und sämtliche Informationen, die ihnen der Reiseveranstalter oder der Vermittler geliefert hat, sowie die administrativen oder gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen in Bezug auf das Reisepaket beachten.
14.3. Die Reisenden haften für sämtliche Schäden, die der Reiseveranstalter oder der Vermittler durch die Nichterfüllung der oben genannten Pflichten erleiden sollten.
14.4. Der Reisende ist dazu verpflichtet, dem Reiseveranstalter alle Unterlagen, Informationen und Elemente zu liefern, die sich in seinem Besitz befinden und die der Reiseveranstalter für die Ausübung des Rechts auf Anspruchsübertragung gegenüber Dritten benötigt, die für den eingetretenen Schaden verantwortlich sind.
14.5. Der Reisende ist dazu verpflichtet, dem Reiseveranstalter bei der Buchung die persönlichen Anforderungen schriftlich mitzuteilen, die Gegenstand eventueller besonderer Vereinbarungen hinsichtlich der Reisedurchführung sein könnten.
14.6. Der Reisende muss den Reiseveranstalter immer über eventuelle Bedürfnisse oder besonderen Umstände (z.B.: Schwangerschaft, Lebensmittelunverträglichkeiten, Behinderung, usw.) in Kenntnis setzen und dementsprechende personalisierte Dienstleistungen ausdrücklich erfragen.
15. Hotelklassifizierung
15.1. Die offizielle Klassifizierung der Unterkunftsstrukturen wird von den zuständigen öffentlichen Behörden des Landes, in welchem die Leistung erbracht wird, festgelegt und auf der Webseite, im Katalog, im Programm oder in anderen Informationsmaterialien angeführt.
15.2. Wenn keine offizielle, von den zuständigen öffentlichen Behörden des Bestimmungslandes anerkannte Klassifizierung vorliegt, wird die Hotelunterkunft vom Reiseveranstalter im Katalog, im Programm oder in anderen Informationsmaterialien anhand seiner eigenen Bewertungskriterien für den Qualitätsstandard festgelegt, um eine Bewertung und Annahme durch den Reisenden zu ermöglichen.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Der Reiseveranstalter haftet gemäß den nachfolgenden Bestimmungen für die vom Reisenden erlittenen Schäden, die aufgrund der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen entstanden sind. Dies gilt sowohl für den Fall, dass die Leistungen vom Reiseveranstalter selbst, als auch für den Fall, dass diese von Dritten zu erbringen sind.
16.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht, wenn er beweisen kann, dass die Nichterfüllung oder mangelhafte Vertragserfüllung vom Reisenden selbst verursacht wurde oder auf externe bzw. fremde Umstände, die vernunftgemäß nicht voraussehbar oder verhinderbar sein konnten, bzw. auf Zufall oder höhere Gewalt, zurückzuführen ist.
16.3. Sind die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung der Leistungen, die das Reisepaket zum Gegenstand hat, gemäß Art. 1455 des Zivilgesetzbuches maßgeblich, kann der Reisende um Schadensersatz unabhängig von der Aufhebung des Vertrags bitten, der mit der vergeblich verbrachten Urlaubszeit und der Unwiederholbarkeit der verpassten Gelegenheit verbunden ist.
16.4. Die Personenschäden, die durch die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung der im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen verursacht werden, sind gemäß den Bestimmungen aus den internationalen Abkommen ersatzfähig, denen Italien oder die Europäische Union beigetreten sind und die die einzelnen im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen regeln, in ihrer Umsetzung in der entsprechenden italienischen Gesetzgebung.
16.5. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen zum Druckzeitpunkt des Kataloges.
16.6. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
16.7. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er, sowie jene Personen, die er für die Teilnahme an der Reise angemeldet hat, den gesundheitlichen Anforderungen der Reise, die ihm jedenfalls vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden, gewachsen sind.
17. Grenzen für den Schadenersatz
17.1. Der vom Reiseveranstalter geschuldete Schadensersatz für andere Schäden als Personenschäden, die durch die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung der im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen verursacht werden, kann keinesfalls höher sein als in den internationalen Abkommen, welche die einzelnen im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen regeln, sowie in Art. 1783 und 1784 ZGB, vorgesehen ist.
17.2 Sollte ein Verlust oder eine Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haftet der Reiseveranstalter nur, wenn diese nachweislich durch ihn verursacht wurde und sofort nach Auftreten beim Reiseveranstalter gemeldet wurde, jedoch auch dann nur bis höchstens Euro 200,00 je Person. Keinerlei Haftung wird übernommen:
a) für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden;
b) für Zahlungsmittel aller Art;
c) für oberflächliche Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen des Reisegepäcks;
d) für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg berschreitet.
17.3. Der Transport von Fahrrädern der Reisenden ist - sowohl während einer Reise als auch bei Transferfahrten - nur auf deren Risiko möglich. Die Fixiereinstellungen am Hänger sind auf die Fahrräder des Reiseveranstalters abgestimmt, sodass bei fremden Rädern leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden vorkommen können. Für während des Transports entstandene leichte Schäden kann daher nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Fremdbeförderungen und Fremdtouren.
17.4. Im Falle von Verlust des Verleihobjekts durch Diebstahl oder Totalschaden oder von Fahrradschäden wird dem Kunden € 200 wenn 21-Gang oder 7-Gang Trekking Rad und € 500 wenn E-Bike, Mountain Bike, Rennrad oder Tandem in Rechnung gestellt bzw. angelastet.
Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Verleihobjekts muss der Kunde auf jeden Fall bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige erstatten.
18. Beschwerden
18.1. Der Reisende ist verpflichtet, jeden etwaigen Mangel in der Ausführung des Vertrags umgehend mittels fristgerechter Erhebung einer Beschwerde mitzuteilen, damit der Reiseveranstalter, sein Vertreter vor Ort oder der Reisebegleiter unverzüglich für Abhilfe sorgen können.
18.2. Die Nichteinreichung der Beschwerde kann gemäß Art. 1227 des ZGB bewertet werden.
19. Versicherungen
19.1. Falls nicht ausdrücklich im Reisepreis inbegriffen, empfiehlt es sich eine Versicherung im Falle von Rücktritt oder Stornierung der Reise, bzw. eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzuschließen. Außerdem kann eine Rückreiseversicherung abgeschlossen werden, die die Kosten der Rückreise im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung deckt.
19.2. Im Insolvenzfall sind bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht wurden, durch die Versicherung Nobis Filo diretto Assicurazioni, Polizze Nr. 6006001594/I abgesichert.
20. Streitbeilegung
20.1. Gemäß Art. 67, Abs. 2 des Tourismuskodex kann der Reisende auf freiwillige oder paritätische Verhandlungsverfahren oder auf das Beilegungsverfahren vor den Schieds- oder Schlichtungsstellen zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern betreffend die Erbringung von Reiseleistungen gemäß Art. 2, Abs. 4, Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 580/1993 zurückgreifen.
20.2. Im Beilegungsverfahren können sich die Reisenden an die Verbraucherverbände wenden. Solche Beilegungsverfahren werden von Art. 140 und 141 des Verbraucherschutzkodex (GvD. Nr. 206 von 2005) geregelt.
20.3. Der Reisende in seiner Eigenschaft als Endverbraucher wird gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 vom Reiseveranstalter darüber in Kenntnis gesetzt, dass er im Falle einer Streitigkeit eine Beschwerde über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union einreichen kann, die unter folgendem Link zugänglich ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die OS-Plattform stellt eine Anlaufstelle für Endverbraucher dar, die Streitigkeiten, die in den Bereich der Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge fallen, außergerichtlich beilegen möchten. Zu diesem Zwecke, lautet die E-Mail-Adresse des Reiseveranstalters office@funactive.info.
20.4. Falls eine Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden kann, wird sie gemäß Art. 66-bis des GvD. Nr. 206/05 dem Gericht unterbreitet, in dessen Bezirk der Reisende seinen Wohnsitz hat, sofern dieser auf italienischem Staatsgebiet liegt; wenn es sich beim Reisenden nicht um einen Endverbraucher handelt, gilt als vereinbart, dass für sämtliche Streitigkeiten auch in Abweichung von den Bestimmungen über die territoriale Zuständigkeit ausschließlich das Gericht in Bozen zuständig ist.
21. Anwendbares Recht und Gesetzesverweis
21.1. Der vorliegende Vertrag wird durch das italienische Recht geregelt.
21.2. Soweit hier nicht ausdrücklich anders festgelegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die für die in diesem Vertrag vorgesehenen Geschäftsbeziehungen und Geschäftsfälle anwendbar sind, und in jedem Fall die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches und des Tourismuskodex.
22. Schlussbestimmungen
22.1. Dieser Vertrag annulliert und ersetzt alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Absprachen und Verhandlungen der Vertragsparteien über denselben Gegenstand dieses Vertrages.
22.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt.
22.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in italienischer und in deutscher Sprache verfasst. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Falle von Auslegungsschwierigkeiten der Text in italienischer Sprache als authentisch und wirksamangesehen wird.
23. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge, die einzelne Reiseleistungen zum Gegenstand haben
23.1. Die Verträge, die nur das Angebot des Transportes, der Unterbringung oder einer anderen einzelnen Reiseleistung zum Gegenstand haben, und daher nicht als Kaufgeschäft betreffend eine organisierte Reise oder ein Reisepaket zu verstehen sind, sind durch die folgenden Bestimmungen des CCV geregelt: Art. 1, Nr. 3 und 6; Art. 17 bis 23; Art. 24 bis 31 (nur bezogen auf jenen Teil der Bestimmungen, die sich nicht auf den Organisationsvertrag beziehen); außerdem sind sie durch die anderen Vereinbarungen geregelt, die sich speziell auf den Verkauf der einzelnen Leistungen beziehen, die Gegenstand des Vertrags bilden.
23.2. Für die Verträge, die den Verkauf von einzelnen Reiseleistungen zum Gegenstand haben, kommen ferner folgende Bestimmungen der vorliegenden AGB zur Anwendung: Art. 6.1., Art. 7, Art. 9, Art. 10, Art. 11, Art. 12, Art. 13, Art. 19.4., Art. 20. Die Anwendung besagter Bestimmungen hat jedoch keinesfalls zur Folge, dass die jeweiligen Leistungen als Reisepaket bewertet werden können. Die in den eben zitierten Bestimmungen verwendeten Begriffe betreffend Verträge für den Verkauf von Reisepaketen sind hier somit mit Bezug auf die entsprechenden Elemente des Kaufvertrags von einzelnen Reiseleistungen zu verstehen.
24. Hinweise
Pflichtmitteilung im Sinne des Art. 17 des Gesetzes Nr. 38/2006: Das italienische Gesetz ahndet mit einer Gefängnisstrafe jene Straftaten, die mit Kinderprostitution und -pornografie zusammenhängen, auch wenn diese im Ausland begangen worden sind.
Änderungen im Angebot sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler vorbehalten!
Preise
Reisepreise
Hotel, 4*Niveau
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
Saison A
03.04.21 und 06.11.21
Saison B
04.04.21 bis 18.06.21, 12.09.21 bis 05.11.21
Saison C
19.06.21 bis 28.07.21, 25.08.21 bis 11.09.21
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 589,- / € 572,-
Saison A
03.04.21 und 06.11.21
- € 689,- / € 669,-
Saison B
04.04.21 bis 18.06.21, 12.09.21 bis 05.11.21
- € 719,- / € 698,-
Saison C
19.06.21 bis 28.07.21, 25.08.21 bis 11.09.21
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 759,- / € 737,-
Saison A
03.04.21 und 06.11.21
- € 859,- / € 834,-
Saison B
04.04.21 bis 18.06.21, 12.09.21 bis 05.11.21
- € 889,- / € 863,-
Saison C
19.06.21 bis 28.07.21, 25.08.21 bis 11.09.21
-
Verpflegung
Saison A
Saison B
Saison C
-
Halbpensions-Zuschlag (7 x 3-Gang Abendmenü)
- € 149,-
Saison A
03.04.21 und 06.11.21
- € 149,-
Saison B
04.04.21 bis 18.06.21, 12.09.21 bis 05.11.21
- € 149,-
Saison C
19.06.21 bis 28.07.21, 25.08.21 bis 11.09.21
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Zusatznächte
Porec, 4*Niveau (Anreisetag)
-
Preise pro Person
Saison A
03.04.21 und 06.11.21
Saison B
04.04.21 bis 18.06.21, 12.09.21 bis 05.11.21
Saison C
19.06.21 bis 28.07.21, 25.08.21 bis 11.09.21
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 69,-
Saison A
03.04.21 und 06.11.21
- € 69,-
Saison B
04.04.21 bis 18.06.21, 12.09.21 bis 05.11.21
- € 69,-
Saison C
19.06.21 bis 28.07.21, 25.08.21 bis 11.09.21
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 104,-
Saison A
03.04.21 und 06.11.21
- € 104,-
Saison B
04.04.21 bis 18.06.21, 12.09.21 bis 05.11.21
- € 104,-
Saison C
19.06.21 bis 28.07.21, 25.08.21 bis 11.09.21
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Transfer Flughafen Pula - Porec und retour, pro Person: auf Anfrage
Mieträder
- 21-Gang Damen-Tourenrad: € 79,-
- 21-Gang Herren-Tourenrad: € 79,-
- Unisex-Elektrorad: € 169,-
Steuern & Gebühren
Orts-/Kurtaxe, pro Person: zahlbar vor Ort
Diese ist, soweit fällig, direkt vor Ort im Hotel zu entrichten und nicht im Reisepreis enthalten.
Buchen & Bezahlen
Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Gedanken spielen, eine PEDALO Reise zu buchen. Mit unserem Online-Buchungssystem führen Sie bequem und in nur wenigen einfachen Schritten eine Buchung durch. Und natürlich wird dabei auch gleich Ihr Reisepreis mitberechnet.
- Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) gebucht haben, wird die Verfügbarkeit Ihrer ausgewählten Leistungen von einem PEDALO Mitarbeiter persönlich geprüft und bearbeitet.
- Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Buchung haben, werden sich unsere Service-Mitarbeiter umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.