Radreisen in Zeiten von Covid-19
Häufig gestellte Fragen
Sie möchten in der Saison 2021 gerne eine PEDALO Radreise unternehmen und liebäugeln womöglich auch bereits mit einer bestimmten Destination?
Es ist nur diese ärgerliche Pandemie, die Ihnen im Nacken sitzt und nagende Fragen aufkommen lässt? Gerne liefern wir Ihnen an dieser Stelle ein paar beruhigende Antworten, die Ihnen die Entscheidung erleichtern sollten.

Zerbrechen Sie sich nicht den Kopf - das erledigen wir für Sie!
Sollte Ihre Frage hier nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da!
Ist es möglich in der Saison 2021 trotz der Covid-19 Pandemie eine PEDALO Radreise zu unternehmen?
Es ist nicht nur möglich, sondern sogar empfehlenswert! Bewegender Naturgenuss abseits der Massen ist bei PEDALO Radreisen Programm. Damit tun Sie Ihrer Gesundheit nicht nur in Zeiten der Pandemie etwas Gutes.
Wann ist der ideale Zeitpunkt meine PEDALO Radreise 2021 zu buchen?
Jederzeit und je früher, desto besser. Insbesondere bei Radreisen im Inland rechnen wir 2021 wieder mit einer gesteigerten Nachfrage - bei teils noch eingeschränkten Kapazitäten.
Natürlich kann sich zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Buchung und dem geplanten Reiseantritt manches ändern. Im Fall des Falles stehen Ihnen aber bei vielen Reisen eine Reihe von flexiblen Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten zur Verfügung (betrifft Neubuchungen für 2021).
Nachfolgend Reisen mit angepassten Stornomöglichkeiten:
- Radreisen mitGratis-Storno bis 28 Tage vor Reiseantritt
- Rad & Schiffreisen mitGratis-Storno bis zum 28. Februar 2021
- Rad & Schiffreisen mitGratis-Storno bis zum 31. Dezember 2020
Muss ich auf Grund von Covid-19 mit Einschränkungen bei den angeführten Leistungen oder einem geänderten Reiseverlauf rechnen?
Bei regionalen Reisewarnungen oder Einschränkungen in der örtlichen Infrastruktur (z. B. Schließung von Einrichtungen, Ausfall von Transfermöglichkeiten o.ä.) reagieren wir prompt und passen den Reiseverlauf entsprechend an.
Sollte es uns auf Grund der Gegebenheiten vor Ort nicht mehr möglich sein, Ihnen den gewohnten Standard zu bieten, wird die Reise vom Veranstalter abgesagt. In diesem Fall entstehen für Sie keine Stornokosten.
Was muss ich tun, wenn meine gebuchte PEDALO Radreise auf Grund einer Reisewarnung vom Veranstalter abgesagt wird?
Wenn Ihre PEDALO Radreise seitens des Veranstalters abgesagt wird, haben Sie nichts weiter zu tun. Wir informieren Sie entsprechend und retournieren auf Wunsch bereits geleistete Anzahlungen oder wandeln diese für Sie in einen Gutschein um, der auf das gesamte PEDALO Radreiseprogramm und zeitlich unbegrenzt einlösbar ist.
Natürlich können Sie auch auf eine andere Reise aus unserem Programm umbuchen. Bereits geleistete Zahlung werden dann automatisch der neuen Buchung zugeordnet.
Kann ich aus Sorge um meine Gesundheit von meiner gebuchten PEDALO Radreise zurücktreten, auch wenn keine Reisewarnung besteht?
Ihre Gesundheit und Ihr ungetrübter Reisegenuss sind auch uns ein Anliegen. Darum wägen wir sehr sorgfältig ab, ob wir unsere Radreisen durchführen und sagen sie gegebenenfalls auch ab, wenn (noch) keine Reisewarnung besteht.
Sie können hierbei unserem Urteil vertrauen und sollten sich nicht voreilig zum Rücktritt von einer Reise entscheiden, die bei entsprechender Gefährdung ohnehin nicht stattfindet.
Bedenken Sie bitte, dass bei einer Stornierung Ihrerseits die Stornokosten gemäß AGB zum Tragen kommen. Bei einer Absage durch den Veranstalter fallen hingegen keine Stornokosten an.
Gibt es eine Reiseversicherung mit Covid-19 Schutz?
Beim Abschluss einer Reisestornoversicherung ist zu beachten, dass Pandemien häufig explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Wir empfehlen Ihnen die ERGO Reiseversicherung (D) bzw. die Europäische Reiseversicherung AG (AT), die diesen Ausschlussgrund derzeit nicht beachtet und auch folgende Fälle abdeckt:
- Wenn Sie an Covid-19 Symptomen erkranken,
- wenn Sie auf Covid-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
- wenn ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
- wenn ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an Covid-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen.
Wo kann ich mich über die aktuellen Covid-19 Vorschriften, wie etwa Quarantäne-Bestimmungen, Restaurantregeln und dergleichen in meiner Reisedestination informieren?
Wir empfehlen unseren Kunden, sich über die aktuelle Lage im gebuchten Reiseland bis unmittelbar vor Reiseantritt über folgende Stellen auf dem Laufenden zu halten:
- Reisewarnungen österreichisches Bundesministerium
- Reisehinweise des deutschen Auswärtigen Amtes
- das renommierte Robert Koch-Institut in Berlin
Stand November 2020